Zuschüsse


Auf der rechten Seite findet ihr unsere Förderrichtlinien zum nachlesen.
Zuschüsse können nur erhalten werden, wenn alle Bedingungen der Förderrichtlinien erfüllt werden.

Der Stadtjugendring ist ausschließlich für die Punkte 1-5 verantwortlich.
Die anderen Punkte werden von der Jugendpflege Gießen übernommen.

  1. Freizeiten und Stadtranderholungen:
    Antrag
    Verwendungsnachweis
  2. Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen:
    Antrag
    Verwendungsnachweis
  3. Beschaffung von Materialien für Kinder- und Jugendförderung:
    Antrag/Verwendungsnachweis
  4. Studien- und Gedänkstättenfahrten zur deutschen Geschichte:
    Antrag
    Verwendungsnachweis
  5. Internationale Kinder- und Jugendbegegnungen:
    Antrag
    Verwendungsnachweis