Zuschüsse
Auf der rechten Seite findet ihr unsere Förderrichtlinien zum nachlesen.
Zuschüsse können nur erhalten werden, wenn alle Bedingungen der Förderrichtlinien erfüllt werden.
Der Stadtjugendring ist ausschließlich für die Punkte 1-5 verantwortlich.
Die anderen Punkte werden von der Jugendpflege Gießen übernommen.
- Freizeiten und Stadtranderholungen:
Antrag
Verwendungsnachweis - Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen:
Antrag
Verwendungsnachweis - Beschaffung von Materialien für Kinder- und Jugendförderung:
Antrag/Verwendungsnachweis - Studien- und Gedänkstättenfahrten zur deutschen Geschichte:
Antrag
Verwendungsnachweis - Internationale Kinder- und Jugendbegegnungen:
Antrag
Verwendungsnachweis